Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

alle wichtigen Informationen zu Buchung, Bezahlung, Stornierung und rechtlichen Rahmenbedingungen auf einen Blick.

Gasthaus Egertal

Bad Weißenstadt

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen und Reservierungen im Gasthaus Egertal

Gasthaus Egertal
Inhaber: Theodor Rupprecht e.K.
Wunsiedler Strasse 49
95163 Weißenstadt
Deutschland

Telefon: 09253 237
E-Mail: info@gasthaus-egertal.de
Internet:www.gasthaus-egertal.de

Handelsregister: Amtsgericht Hof, HRA 3059
Steuernummer: 258/264/80400 / FA 95632 Wunsiedel
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE244729184

Im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

§ 1 Vertragspartner, Anwendungsbereich

  1. Vertragspartner im Rahmen der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind das Gasthaus Egertal, Theodor Rupprecht e.K. (nachfolgend „Veranstalter“) und der jeweilige Gast bzw. Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“ oder „Gast“).
  2. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen, Events, Menüs, Verkostungen, Führungen oder vergleichbaren Angeboten sowie für Reservierungen von Plätzen/Tischen, die der Veranstalter anbietet.
  3. Bucht der Teilnehmer für mehrere Personen, verpflichtet er sich, seine Begleitpersonen über diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.
  4. Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit einem vertretungsberechtigten Vertreter des Veranstalters vereinbart wurden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die auf der Internetseite des Veranstalters, in Flyern, Speisekarten oder sonstigen Werbematerialien dargestellten Angebote stellen noch kein verbindliches Angebot des Veranstalters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Teilnehmer, eine Reservierung oder Buchung vorzunehmen.
  2. Durch die Buchung bzw. Reservierungsanfrage (z. B. über ein Online-Formular, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vor Ort) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter die Buchung/Reservierung ausdrücklich bestätigt (z. B. per E-Mail, schriftlich oder in Textform). Eine bloße Eingangsbestätigung der Anfrage stellt noch keine Annahme dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich so erklärt.
  4. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Buchungsangebote anzunehmen. In diesem Fall informiert er den Teilnehmer hierüber, ggf. unter Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

§ 3 Preise

  1. Alle genannten Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Preise gemäß Aushang, Speisekarte bzw. Veranstaltungsbeschreibung. Mit Aktualisierung der Internetseiten oder Druckmaterialien verlieren vorherige Preisangaben ihre Gültigkeit. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung.
  3. Sondervereinbarungen (z. B. Menüpreise, Pauschalen, Mindestumsätze) bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter.

§ 4 Zahlungsbedingungen / Fälligkeit

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort am Veranstaltungstag in bar oder mit den vom Veranstalter akzeptierten Zahlungsmitteln.
  2. Für bestimmte Veranstaltungen oder Gruppenreservierungen kann der Veranstalter eine Vorauszahlung, Anzahlung oder Kreditkartengarantie verlangen. Der Teilnehmer wird hierüber im Rahmen der Buchung informiert.
  3. Werden Rechnungen erstellt (z. B. bei Firmenkunden oder besonderen Vereinbarungen), ist der Rechnungsbetrag sofort ohne Abzug nach Zugang der Rechnung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  4. Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe zu verlangen.

§ 5 Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)

  1. Soweit der Teilnehmer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und der Vertrag im Wege des Fernabsatzes (z. B. telefonisch, per E-Mail, Online-Buchung) zustande kommt, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen, sofern nicht eine Ausnahme nach § 312g Abs. 2 BGB greift.
  2. Kein Widerrufsrecht besteht insbesondere bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft typischerweise Veranstaltungen, Menüabende, Verkostungen oder vergleichbare Events zu einem festen Datum.
  3. Besteht im Einzelfall doch ein Widerrufsrecht, wird hierüber einschließlich der Widerrufsfrist und der Ausübung des Widerrufsrechts gesondert in Textform belehrt.
  4. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Teilnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

§ 6 Stornierung, Bearbeitungsgebühr, verminderte Zahlungspflicht

  1. Eine Stornierung der Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung bzw. einer verbindlichen Reservierung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR pro Buchung bis zum Veranstaltungsbeginn grundsätzlich möglich, sofern nachfolgende Regelungen beachtet werden. Die Stornierung muss in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden und wird erst mit Eingang beim Veranstalter wirksam. Telefonische Stornierungen ohne anschließende Bestätigung in Textform werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
  2. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr sind bei Stornierungen folgende Entschädigungen zu zahlen:
    • ab 3 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der jeweiligen Teilnehmergebühr bzw. des vereinbarten Veranstaltungs-/Menüpreises;
    • innerhalb von 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der jeweiligen Teilnehmergebühr bzw. des vereinbarten Veranstaltungs-/Menüpreises. Wenn durch eine Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eine bereits bei Buchung bekannte Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, kann der Veranstalter dem stornierenden Teilnehmer 100 % der für ihn vorgesehenen Teilnehmergebühr in Rechnung stellen.
  3. Dem Teilnehmer bleibt in jedem Fall der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  4. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn einen zahlenden Ersatzteilnehmer benennen, der an seiner Stelle teilnimmt. Nimmt der Ersatzteilnehmer teil oder zahlt er die fällige Teilnehmergebühr, bleibt der ursprüngliche Teilnehmer von der weiteren Leistungspflicht befreit (abgesehen von etwaigen bereits entstandenen Bearbeitungsgebühren).
  5. Erscheint der Teilnehmer ohne rechtzeitige formgerechte Stornierung nicht („No-Show“) und wird auch kein Ersatzteilnehmer gestellt, bleibt die volle Zahlungspflicht gemäß den vorstehenden Regelungen bestehen.
  6. Sofern im Rahmen einer Veranstaltung Fremdleistungen (z. B. durch Kooperationspartner, externe Dienstleister) vermittelt werden, können hierfür gesonderte Rücktrittsregelungen gelten. Der Veranstalter wird den Teilnehmer hierüber rechtzeitig informieren.

§ 7 Programmänderung und Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen in folgenden Fällen abzusagen oder zu verschieben:
    • Ausfall von Personal oder Schlüsselpersonen (z. B. Koch, Referent, Musiker) ohne Verschulden des Veranstalters;
    • Nichterreichen einer ggf. festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis zu einem angemessenen Zeitpunkt vor Veranstaltungsbeginn;
    • Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsräume oder ‑flächen ohne Verschulden des Veranstalters;
    • Fälle höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
  2. Programm‑ und Planänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der vertraglich zugesicherte Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
  3. Ein Wechsel von Referenten, Künstlern oder ein zumutbarer Wechsel des Veranstaltungsortes innerhalb des Gasthauses Egertal oder in räumlicher Nähe berechtigt den Teilnehmer grundsätzlich nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
  4. Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden etwaig bereits gezahlte Teilnahmegebühren oder Anzahlungen unverzüglich erstattet, sofern der Teilnehmer nicht einer Umbuchung oder Anrechnung auf eine andere Veranstaltung zustimmt. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen – ausgeschlossen.

§ 8 Ausschluss von Teilnehmern / außerordentliche Kündigung

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen und Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stören, andere Gäste gefährden oder gegen Hausrecht bzw. Hausordnung in erheblichem Maße verstoßen.
  2. Dies gilt insbesondere bei alkohol-, drogen- oder medikamentenbedingten Ausfallerscheinungen, aggressivem Verhalten oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen.
  3. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter geringere Aufwendungen erspart wurden.

§ 9 Urheberrechte / Nutzung von Materialien

  1. Sofern im Rahmen von Veranstaltungen Unterlagen, Rezepte, Schulungs- oder Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt werden, sind diese urheberrechtlich geschützt.
  2. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Verwendung über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

§ 10 Haftung des Veranstalters

  1. Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen darf.
  3. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fremdleistungen Dritter entstehen, welche lediglich vermittelt werden (z. B. externe Führungen, Transportleistungen), es sei denn, der Veranstalter hat hier vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Pflichten verletzt.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

  1. Der Teilnehmer ist zur Aufrechnung gegen Forderungen des Veranstalters nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Teilnehmer nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

§ 12 Datenschutz

  1. Der Schutz personenbezogener Daten ist dem Veranstalter ein wichtiges Anliegen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
  2. Informationen zur Art, zum Umfang und zu Zwecken der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Speicherdauer sowie zu Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht) ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Gasthauses Egertal.
  3. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung ist unter www.gasthaus-egertal.de abrufbar oder kann auf Wunsch in Papierform im Gasthaus eingesehen werden.

§ 13 Unwirksame Klauseln, salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die einschlägige gesetzliche Bestimmung.
  2. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
  3. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Stand: 23.12.25

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gutscheine

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle von uns ausgestellten Gutscheine, unabhängig davon, ob sie online oder vor Ort erworben wurden.

2. Art des Gutscheins

Unsere Gutscheine sind Wertgutscheine. Sie können zur Bezahlung von Waren bzw. Dienstleistungen in unserem Unternehmen eingesetzt werden. Eine vollständige oder teilweise Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.

3. Einlösung des Gutscheins

4. Gültigkeit und Verjährung

5. Verlust, Diebstahl und Missbrauch

6. Restguthaben

7. Übertragbarkeit

Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar. Der Inhaber des Gutscheins gilt als berechtigt, den Gutschein einzulösen.

8. Widerruf beim Online-Kauf

Beim Kauf von Gutscheinen im Fernabsatz (z. B. online) kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Hier gelten unsere allgemeinen Widerrufsbedingungen für Online-Bestellungen.

9. Änderungen der Gutscheinbedingungen

Wir behalten uns vor, diese Gutscheinbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Für bereits ausgestellte Gutscheine gelten grundsätzlich die Bedingungen zum Zeitpunkt des Erwerbs, soweit gesetzlich zulässig.

10. Ansprechpartner

Bei Fragen zu deinem Gutschein oder diesen Bedingungen wende dich gerne an unser Team